Hülsen Michael Hauschke Rechtsanwälte Partnerschaft
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Prozeßvertretung beim Verwaltungsgericht?
Die Baugenehmigung wird nicht erteilt, mein Nachbar hat Widerspruch gegen meinen Neubau eingelegt, das Gewerbeaufsichtsamt will meinen Betrieb schließen. Der Gang zum Verwaltungsgericht wird unvermeidlich. Die erste Frage ist dabei: Mache ich das selbst oder gehe ich zum Anwalt?
Brauche ich vor dem Verwaltungsgericht einen Anwalt?
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht können Sie sich selbst vertreten. Sie sind nicht verpflichtet, sich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Jeder Bürger kann selbst ein Verfahren anhängig machen und betreiben.
Das hat natürlich den Vorteil, dass Sie ein geringeres Prozesskostenrisiko haben. Denn wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie nicht die Kosten für Ihren Anwalt tragen. Und Behörden, die normalerweise Ihr Gegner sind, lassen sich vor dem Verwaltungsgericht nur selten durch Rechtsanwälte vertreten, obwohl sie dies dürften und die Kosten dann auch zu erstatten wären. In der Regel aber müssen Sie dem Gegner keine Anwaltskosten erstatten. Da zudem die Streitwerte beim Verwaltungsgericht meistens sehr niedrig sind, kann man einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht sehr "preiswert" führen.
Es hat aber auch einige Nachteile, sich selbst zu vertreten. Sowohl das Verwaltungsprozessrecht als auch das materielle Verwaltungsrecht (also z.B. das öffentliche Baurecht, das Gewerberecht oder das Ausländerrecht) sind juristisch schwierige Materien. Allein der "Blick ins Gesetz" klärt häufig noch nicht die Rechtsfrage und selbst das Gesetz ist, gerade im Verwaltungsrecht, häufig schon kompliziert genug. Meistens muss man auch die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung kennen. Manchmal muss man sogar wissen, wie gerade "mein" Verwaltungsgericht oder "meine" Kammer eine bestimmte Rechtsfrage sieht.
Wenn es also wirklich ernst wird, wenn es um "Gedeih' und Verderb'" oder um viel Geld geht, empfiehlt er sich, einen Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung zu beauftragen. Es hat einen weiteren Vorteil: Jeder Rechtsanwalt ist haftpflichtversichert. Wenn ihm also ein Fehler unterläuft, er etwa eine Frist versäumt, können Sie Ihn dafür haftbar machen.
Kann ich nicht erst in der zweiten Instanz einen Anwalt beauftragen?
Wenn Sie ein Urteil oder einen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten wollen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Dieser muss die Beschwerde (gegen Beschlüsse) oder die Berufung (gegen Urteile und Gerichtsbescheide) bzw. deren Zulassung beantragen und dabei sehr detailliert begründen, warum das Rechtsmittel zugelassen werden muss, bzw. begründet ist. Besonders im Eilverfahren sind dabei knappe Fristen einzuhalten. Der Rechtsanwalt muss die Akten kennen und mit dem Fall vertraut sein. Wenn Sie also erst für die Einlegung eines Rechtsmittels einen Rechtsanwalt beauftragen, laufen Sie Gefahr, dass diesem nicht genügend Zeit zur sorgfältigen Begründung des Rechtsmittels bleibt und der Erfolg des Rechtsmittels schon daran scheitert.
Kann jeder Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht auftreten?
Im Prinzip kann Sie jeder deutsche Rechtsanwalt auch vor jedem deutschen Verwaltungsgericht, vor allen Oberverwaltungsgerichten und sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Die meisten Rechtsanwälte haben aber mit Verwaltungsprozessen nur wenig Erfahrung. Es gibt Spezialisten für Familienrecht, für Gesellschaftsrecht, usw. Und es gibt eben auch Spezialisten für Verwaltungsrecht oder sogar für Teilgebiete des Verwaltungsrechts. Alle Rechtsanwälte in Deutschland haben eine umfassende Ausbildung genossen und können im Prinzip "alles". Wie bei Ärzten ist das natürlich nur die halbe Wahrheit. Für einen Herzchirurgen ist die Operation am offenen Herzen eine tägliche Routineangelegenheit, für Ihren Hausarzt nicht - selbst wenn er im Grunde weiss, wie es geht. Haben Sie keine Hemmungen, Ihren Anwalt zu fragen, ob er bereits viele Fälle aus einem bestimmten Gebiet vertreten hat.
Und wie finde ich einen spezialisierten Anwalt?
Etwas Sicherheit haben Sie, wenn Sie zu einem "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" gehen. Um diesen Titel zu erlangen, muß man eine relativ hohe Zahl von bearbeiteten Fällen nachweisen und eine Zusatzausbildung absolvieren. Der Fachanwaltstitel wird durch die Rechtsanwaltskammer vergeben, die sich auf ein Urteil von mindestens drei anerkannten Spezialisten stützt. Ansonsten fragen Sie den örtlichen Anwaltsverein, den Deutschen Anwaltsverein oder recherchieren Sie im Internet, wo sich inzwischen zahlreiche Spezialisten vorstellen.
Sind denn solche spezialisierten Anwälte nicht sehr teuer?
Im Verwaltungsrecht werden traditionell sehr niedrige Streitwerte angesetzt. Der Wert eines Eilverfahrens im baurechtlichen Nachbarstreit wird z.B. üblicherweise auf 2.500 EUR festgesetzt. Nach den gesetzlichen Gebühren würde sich daraus ein Anwaltshonorar von etwa 150 EUR ergeben. Dafür kann ein Spezialist nicht kostendeckend arbeiten. Er wird Ihnen daher häufig eine Honorarvereinbarung vorschlagen. Die Kosten werden also - teilweise erheblich - über diesen gesetzlichen Gebühren liegen. Vom Gegner oder einer Rechtsschutzversicherung werden Ihnen aber in der Regel nur die (niedrigeren) gesetzlichen Gebühren erstattet. Das bedeutet, dass Sie sich darauf einstellen müssen, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder den Prozess gewinnen.