Hülsen Michael Hauschke Rechtsanwälte Partnerschaft
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Neues Laufbahnrecht in Berlin
Am 1. Februar hat der Berliner Senat auf Vorlage von Innensenator Körting den Entwurf eines neuen Laufbahnrechts beschlossen und in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Der Entwurf enthält weitreichende Änderungen und ähnelt dem Konzept der norddeutschen Küstenländer. Er sieht die Reduzierung der Laufbahngruppen von vier auf zwei vor. Erklärtes Ziel ist die vertikale Durchlässigkeit zwischen nunmehr zusammengefasstem einfachen und mittleren Dienst (ohne Hochschulausbildung) sowie gehobenen und höheren Dienst (mit Hochschulausbildung). Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist durchaus umstritten, denn der bisherige aufwändige Laufbahnaufstieg soll durch ein erschwertes Beförderungsverfahren ersetzt werden. Daneben enthält der Entwurf eine Vielzahl weiterer Neuerungen: Die Laufbahnfachrichtungen sollen auf nur neun reduziert werden, das Beurteilungswesen erhält zusätzliche Vorgaben – etwa zum Beurteilungsturnus und der Binnendifferenzierung, daneben finden sich Neureglungen zur Personalentwicklung und der Erstellung von Anforderungsprofilen. Der Entwurf soll Mitte des Jahres verabschiedet werden.