Hülsen Michael Hauschke Rechtsanwälte Partnerschaft
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Ende der Topfwirtschaft
30.08.11
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein über Jahre praktiziertes und weitgehend toleriertes System der Personalbewirtschaftung in der Länder- und Bundesverwaltung gekippt (2 C 19.10). Das Gericht sieht in der „Topfwirtschaft“ einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen der §§ 18, 25 BBesG. Mehr dazu können Sie unserem Artikel im Behördenspiegel entnehmen: http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=29
In einer der folgenden Ausgaben werden wir über die Urteilsgründe berichten. Aufgrund des aktuellen Anlasses bieten wir gemeinsam mit dem Behördenspiegel am 17. Oktober ein Seminar zu diesem Thema an. Mehr Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Dr. Lisa von Laffert Fachgebiete:
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Dienstrecht für Behörden