HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD Rechtsanwälte

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Eisiger Wind gegen Einzelhandel in Berlin

31.03.11

Dem Einzelhandel in Berlin schlägt eisiger Wind ins Gsicht. Vor allem die Discounter und die großen Lebensmittelbetriebe haben den Unbill von Senat und Bezirken auf sich gezogen. Jetzt liegt dem Abgeordnetenhaus die Mitteilung des Senats über "Stadtverträgliche Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsunternehmen" (Drucksache Nr. 16/2285 und 16/3224) vor.

Der Hintergrund: Im Juni 2010 hatte das Abgeordnetenhaus dem Senat einen Handlungsauftrag zur Bekämpfung großflächiger Einzelhandelbetriebe erteilt. Spötter hatten seinerzeit geunkt, dass Berlin den Kampf für den Tante-Emma-Laden mit 40jähriger Verspätung entdeckt habe - just in einer Zeit, in der dieser in Form von Gemüseläden, Spätverkäufen und "Internetshops" eine Renaissance erlebt. Die Antwort des Senats ist eine Phillipika gegen EInkaufszentren, Fachhändler und überregional tätige Einzelhandelsunternehmen geworden.

Interessant ist der Maßnahmenkatalog der bereits umgesetzten oder beabsichtigten Instrumente zur Bekämpfung des Einzelhandels. Hier einige Beispiele:

  • Im Flächennutzungsplan sollen aus gewerblichen Bauflächen (G) grundsätzlich keine Baugebiete für großflächigen Einzelhandel entwickelt werden. Nach der Baunutzungsverordnung wäre dies zulässig. Künftig sollen im Flächennutzungsplan Fachmarktagglomerationen dargestellt und die Sortimente beschränkt werden. Außerhalb der dargestellten Agglomerationen sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe zurückgewiesen werden.
  • In den Stadtentwicklungsplänen sollen künftig die Randsortimente auf 800 qm begrenzt werden. Ein Beispiel mag verdeutlichen, was das bedeutet. Bei einem durchschnittlichen IKEA-Markt der aktuellen Generation haben der Lebensmittelshop und die Kassenzone bereits eine Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente von etwa 1500 bis 2000 qm. In einem neu geplanten Möbelmarkt müsste diese Fläche halbiert werden und es dürften daneben keine Zimmerpflanzen, keine Lampen, keine Wohntextitien, keine Poster, keine Küchenartikel, keine Dekorationsartikel mehr verkauft werden. Dies bedeutet, dass die Regelung - wenn sie ernsthaft umgesetzt wird - dazu führen wird, dass künftig kein konkurrenzfähiger großer Möbelmarkt mehr errichtet werden kann - umfassender kann ein Schutz der vorhandenen Anbieter kaum ausfallen.
  • Ein "Konsultationskreis" soll helfen, Zitat, "städtebaulich unerwünschte Einzelhandelsprojekte im Vorfeld eines Antragsverfahrens auf konsensualem Wege abzuwenden und Interessenten auf stadtverträgliche Einzelhandelsstandorte und Verkaufsflächengrößen hinzuweisen, bei denen sie mit einem schnellen Planungs- und Genehmigungsverfahren rechnen können". Die Hervorhebung ist vom Verfasser. Was ansiedlungswillige Unternehmen erwartet, die ein zwar rechtmäßiges, aber unerwünschtes Vorhaben planen, muss demgegenüber wohl nicht hervorgehoben werden

Es liegt auf der Hand, dass die ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen für Fachmärkte, großflächige Lebensmitteleinzelhändler und Discounter in Berlin damit nicht leichter werden.

Anwälte: 
Dr. Gerhard Michael
Dr. Michael Burrack
Fachgebiete: 
Öffentliches Baurecht
Referenzen: 
Einzelhandel
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