Hülsen Michael Hauschke Seewald Rechtsanwälte Partnerschaft
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Compliance und Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst: Seminar am 23. und 24. Februar 2012 in Berlin
Die Pflicht zum regelkonformen Verhalten, im internationalen Wirtschaftleben spricht man von Compliance, ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 20 Abs. 3 GG für die öffentliche Hand eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl stellt sich im Einzelfall die Frage, „wie“ diese Pflicht konkret zu erfüllen ist. Deshalb muss sich die Behördenleitung, ganz gleich ob es sich um eine Kommunal-, eine Landes- oder Bundesbehörde handelt, immer wieder damit auseinandersetzen, wie sie für ihre Behörde sicherstellen kann, dass das behördeninterne und –externe Gebaren rechtskonform ist. Für Behörden steht hier die Korruptionsprävention an erster Stelle. Korruption schwächt Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und schädigt das Ansehen des Staates ebenso wie seine Finanzen.
Die Erkenntnisse im Bereich der Korruption verdeutlichen, dass es eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen für die öffentliche Hand und Unternehmen gibt, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ansatzpunkte und Zielrichtungen im Detail sinnvoll ergänzen und effektiv sind. Zwar waren und sind einzelne Maßnahmen Gegenstand vielfältiger politischer Überlegungen und einzelne Behörden versuchen auch ein umfassendes Paket an Präventionsmaßnahmen zu schnüren, allerdings ist insgesamt noch eine gewisse Zurückhaltung zu diesem Thema zu verzeichnen.
Das Seminar der Behörden Spiegel-Gruppe mit fachlicher Unterstützung von HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE möchte im Rahmen des Führungskräfte Forums einen Gesamtübersicht über alle derzeit diskutierten und praktizierten Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention bieten und dazu ermutigen, diese in ihrer Gesamtheit auch umzusetzen.
Referenten sind Frank Winter, Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft Neuruppin, Hans-Jörg Schäper, Ministerialrat und ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung 6 (Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes) Bundeskanzleramt, Ingo Sorgatz, Kriminalhauptkommissar und Dipl. Verwaltungswirt (FH) Innenrevision, Bundesministerium des Innern, Prof. Dr. Jürgen Kemper, Hochschule Hof, Andreas Riegel, Rechtsanwalt und Leiter der Regionalgruppe Rheinland von Transparency International, Uwe Schmidt, Leitender Kriminaldirektor a.D. zuletzt Abteilungsleiter LKA 3 im Landeskriminalamt Berlin sowie seitens der Kanzlei Dr. Stefanie Lejeune (fachliche Leitung), Dr. Lisa von Laffert und Dr. Gerhard Michael.