HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE Rechtsanwälte

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Berlin plant rechtswidrige Verordnung für Stellplatzobergrenzen

07.03.11

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Entwurf einer Stellplatzobergrenzen-Verordnung (StellObV) auf den Weg gebracht. Dadurch sollen innerhalb des S-Bahn-Rings von Berlin die Möglichkeiten für den Neubau von Stellplätzen beschränkt werden. Vorgesehen ist z.B. eine pauschale Beschränkung auf jeweils einen Stellplätzen je 75 qm Geschossfläche (GF) bei Einzelhandelsvorhaben, auf einen Stellplatz je 100 qm Büro-/Verwaltungsgebäude, auf einen Stellplatz je 6 Betten bei Hotels sowie auf einen Stellplatz je 16 Sitzplätze bei Gaststätten/Restaurants. Wegen der erheblichen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie wegen der verfehlten Lenkungswirkung, durch die gerade großflächiger Einzelhandel aus integrierten innerstädtischen Lagen auf die grüne Wiese verdrängt wird, stößt das Vorhaben auf breite Ablehnung.

An der Rechtmäßigkeit einer solchen flächendeckenden Beschränkung durch eine Verordnung des Senats bestehen erhebliche Zweifel. Derartige Regelungen sind ihrem Inhalt und ihrer Zielstellung nach dem Bauplanungsrecht zuzurechen, das dafür die geeigneten Instrumente – nämlich i.d.R. einen Bebauungsplan – bereithält. Sollte die Verordnung daher in der gegenwärtigen Fassung in Kraft treten, dürften Rechtsmittel gegen entsprechende ablehnende Baugenehmigungen gute Aussichten auf Erfolg haben.

Anwälte: 
Dr. Michael Burrack
Fachgebiete: 
Öffentliches Baurecht
Referenzen: 
Einzelhandel
Gutachtentätigkeit für das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Normenkontrollen Regionalpläne
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