HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD Rechtsanwälte

Hülsen Michael Hauschke Seewald Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Tauentzienstrasse 11
Europa-Center
D-10789 Berlin
Tel +49 (0) 30 25 797 5000
Fax +49 (0) 30 25 797 5005
Mail mail@h2mk.com

 

Seit dem 1. September 2018 ist Hülsen Michael Hauschke Seewald Rechtsanwälte Teil von GÖHMANN Rechtdanwälte.

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Privates Baurecht

Mit ihrer Arbeit im privaten Baurecht haben Anwälte unserer Sozietät geholfen, bedeutende Bauvorhaben zu realisieren. Private und öffentliche Bauherren vertrauen unserem Rat beim Bau von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Bauten der öffentlichen Hand.

Unser Schwerpunkt ist die baubegleitende Beratung von Bauherren, aber auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Investoren, Bauunternehmer und Architekten.

Anwälte:
Dr. Henning Hauschke
Thomas Seewald, LL.M.
Friedrich Garbe
Referenzen:
Projektbegleitung "Zoofenster"
Neubau Griechische Botschaft
Friedrich-Löffler-Institut, Insel Riems
Niederländische Botschaft, Berlin
Verwaltungszentrale C&A, Düsseldorf
Tiergartendreieck, Berlin
Kraftwerksbau
News:
Architekten und Ingenieure: Mindesthonorar - Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 HOAI a. F. kaum möglich
Teile der VOB 2012 veröffentlicht und in Kraft
Kündigungsvergütung auch bei einvernehmlicher Aufhebung des Werkvertrags
Motzke/Bauer/Seewald: Prozesse in Bausachen - 2. Auflage erschienen:
Referendarlektüre vs. Referendarstelle: Anwaltsstation im Privaten Baurecht
Leistungsverweigerungsrecht: Starkes Schwert des Bauherrn
Reform des Bauvertragsrechts: Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
BGH-Grundsatzurteil zu § 8 Abs. 2 VOB/B: Auftraggeber kann den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat
BGH: Gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach beträgt 5 Jahre
Reform des Bauvertragsrechts: Bundesregierung legt dem Bundestag Gesetzentwurf vor
Reform des Bauvertragsrechts: Öffentliche Sachverständigenanhörung im Bundestag am 22.06.2016
BGH entscheidet zur Auferlegung der Kosten im selbständigen Beweisverfahren, wenn der Antragsteller den für die Beweiserhebung geforderten Auslagenvorschuss nicht einzahlt
Reform des Bauvertragsrechts: Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungen.
BGH: Keine Duldungspflicht für Überbau zur Wärmedämmung bei jüngeren Bestandsbauten nach § 16a NachbG Bln
Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Der Bundesgerichtshof trifft Entscheidung zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Immobilienmaklern
Informationspflicht bei Veränderung der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung
BGH entscheidet zur zur Missbräuchlichkeit von Sicherungsverlangen nach § 648a Abs. 1 BGB
Grundstückseigentümer haftet bei Brand unabhängig von Verschulden für Schäden am Nachbargebäude
Grundsatzurteil: Kein Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten ohne Mangelbeseitigung
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